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Ethik – Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen

Mit Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020, BGBl. I Nr. 133/2020 , wurde das Schul-Organisations-Gesetz geändert und Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt, die keinen Religionsunterricht besuchen. Damit wurde ein langjähriger Schulversuch und eines der offenen aktuellen bildungspolitischen Ziele in den Regelbetrieb übergeführt. Dadurch entsteht ein zusätzliches Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler, die keinem religiösem Bekenntnis angehören oder sich vom Religionsunterricht abmelden.

Die steigende Anzahl von Jugendlichen, die sich vom Religionsunterricht abmelden oder keiner Religionsgemeinschaft angehören, zieht zunehmend von verschiedenen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen die Forderung nach sich, auch für diese Schülerinnen und Schüler einen – nicht bloß religiösen – systematischen staatlichen Ethik- und Werteunterricht zu vermitteln.

Mit Rundschreiben 5/2021 sind Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht veröffentlicht.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

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